Zakat – Eine der fünf Säulen des Islam

Die Zakat

Die Zakat ist eine der fünf Säulen des Islam. Fast überall, wo das Gebet im Koran erwähnt wird, folgt auch die Zakat. Allah ta’ala spricht im Koran: „Und richtet das Gebet ein und gebt die Zakat-Abgabe und gehorcht dem Gesandten, damit euch vielleicht Barmherzigkeit gegeben wird.“ (24:56)

Ein Ausspruch des Gesandten Allahs (s) lehrt uns: „Allah hat den Reichen in ihrem Reichtum den Betrag auferlegt, der den Bedarf der Armen deckt. Die Armen leiden weder Hunger noch Nacktheit, außer als Folge des Handelns der Reichen. Allah wird sie genau prüfen und sie schwer bestrafen.“ (at-Tabarani).

Zakatpflichtiges Vermögen

Der Nisab ist der Mindestbetrag an Vermögen, den ein Muslim haben muss, bevor sein/ihr Vermögen zakatpflichtig wird. Der Prophet Muhammad (s) hat diesen Betrag auf einen Wert von 20 Mithqal (ca. 85gr Gold = 3.212,48 €, Stand: 03.06.2019) festgelegt. Liegt das Vermögen eines Muslims am Anfang und Ende eines Mondjahres in diesem Wert (ein Mondjahr ist um elf Tage kürzer als ein Sonnenjahr), muss er/sie 2,5% des angesammelten Geldes als Zakat abgeben. Schulden werden vom Vermögen abgezogen und sollten möglichst schnell zurückgezahlt werden.

Selbstständige Geschäftsleute

Händler sollten am Anfang des Jahres den Wert ihrer Handelsgüter anhand ihrer Buchführung errechnen. Davon ziehen sie etwaige noch ausstehende Schulden ab. Die Zakat wird aus dem reinen Nettovermögen entrichtet.

Nicht-zakatpflichtiges Vermögen

Von der Zakat nicht betroffen sind notwendige Gebrauchsgüter. Das sind Dinge, wie der Familien- oder der Geschäftswagen, Häuser einschließlich des Mobiliars, Kliniken, Arztpraxen, Büros und Geschäfte.

Schmuck

Muslimen ist der Gebrauch und Besitz von Gegenständen aus Gold und Silber nicht erlaubt, mit Ausnahme eines Silberringes für Männer und Schmuck für Frauen. Wenn jemand jedoch trotzdem im Besitz ebengenannter Gegenstände ist, muss er bzw. sie dafür Zakat bezahlen. Der Schmuck einer Frau ist nach allgemeiner Meinung der Rechtsgelehrten nicht zakatpflichtig, solange er in Gebrauch ist. Die hanafitische Rechtsschule hingegen betrachtet auch diesen Schmuck als zakatpflichtig.

Mündelgelder

Das Vermögen von nicht oder beschränkt geschäftsfähigen Personen, die von einem Vormund betreut werden (Mündel), ist nach allgemeiner Auffassung zakatpflichtig. Der Vormund ist verpflichtet, die Zakat im Namen des Besitzers zu geben. Darum raten islamische Gelehrte, dieses Vermögen gut anzulegen, so dass es durch die Zakat nicht aufgebraucht wird.

Zakat und Steuern

Zakat und Steuern sind in keinster Weise miteinander zu vergleichen. Die Zakat ist ein reiner Akt des Gottesdienstes (Ibada). Die Steuer hingegen ist eine öffentlich und gesetzlich verankerte Abgabe, welche die Zakat nicht ersetzt. Die Steuern werden vom Gesamtvermögen abgezogen. Von der restlichen Summe wird die Zakat berechnet.

Zahlungstermin der Zakat

Die Zakat wird immer am Ende eines Jahres fällig. Jeder Muslim kann jedoch den Zeitpunkt „seines“ Jahresendes selbst bestimmen, je nachdem, wie es für ihn am günstigsten ist. Diejenigen, die mit einem stabilen Wohlstand gesegnet sind, sollten sich besser einen Zeitpunkt des Mondjahres wählen, der es ihnen ermöglicht, ihre Zahlungen geregelt zu entrichten, wie z.B. den Monat Ramadan, die Festtage nach Ramadan, oder auch den Beginn des islamischen Jahres im Monat Muharram.

Vorauszahlungen der Zakat

Wie oben bereits erwähnt, ist die Zakat an einem individuell festgelegten Tag innerhalb eines Mondjahres zu entrichten. Es kann jedoch vorkommen, dass die Umstände es verlangen, die Zakat im Voraus zu bezahlen. Unter diesen bestimmten Umständen ist es erlaubt, sie sogar ein bis zwei Jahre vorher zu entrichten.

Zakat von Muslimen für Muslime

Die Zakat ist eine Form von Gottesdienst. Aus diesem Grund sollte sie auch an Bedürftige entrichtet werden, die den gleichen Glauben haben. Die Zakat unterscheidet sich grundlegend von der Spende (Sadaqa), einem wohltätigen und vor allem freiwilligen Almosen. Jede Person kann eine Zuwendung dieser Art erhalten. In Bezug auf die Sadaqa gibt es keinerlei Beschränkungen. Aber wie ein Sprichwort so schön sagt: „Wohltätigkeit beginnt im eigenen Haus!

Die Verteilung der Zakat

Die Zakat erfüllt eine soziale Aufgabe. Sie festigt die Beziehung innerhalb der Gemeinschaft und hilft gegen Gefühle, wie Hass und Neid. Aus diesem Grund sagt Allah im Koran: „Nimm von ihrem Vermögen Spenden, du reinigst sie und läuterst sie damit, und bete für sie, dein Gebet ist ja Beruhigung für sie, und Allah ist hörend, wissend.“ (9:103).

In einem Hadith erfahren wir Folgendes: Der Prophet (s) sagte: „Wenn sie den Islam akzeptieren, dann verkünde ihnen, dass Allah sie mit der Zakat gesegnet hat, die sie von ihren Reichtümern an die Armen der Gesellschaft zu entrichten haben.“ (Buchari).

Die islamischen Gelehrten sind sich einig, dass die Priorität bei der eigenen Gemeinde anzusetzen ist. Sind die Bedürfnisse innerhalb der Gemeinde gestillt, kann ein Teil der Zakat anderweitig eingesetzt werden (z.B. für Not leidende Verwandte oder Menschen in Katastrophen- und Krisengebieten).

Wer bekommt Zakat?

Ein Vers im Koran beschreibt deutlich, wem Zakat zusteht: „Die Spenden sind ja für die Bedürftigen und die Armen und die dafür Tätigen und die, deren Herzen zusammengefügt werden und für die Unfreien und die Verschuldeten und auf dem Weg Allahs und den ,Sohn des Weges’, eine Pflicht von Allah, und Allah ist wissend, weise.“ (9:60).

Das freiwillige Almosen

Seit dem Aufruf zum Islam wurden in verschiedenen Koranversen Fürsorge und Mitgefühl hervorgehoben, lange vor der Einführung der Zakat. Es ist ein bekanntes Thema im Koran, dass man sich um die Bedürftigen, die Waisen, die Mittellosen und die unglücklichen Mitglieder der Gesellschaft kümmern muss. Es dürfte genügen, eines der Beispiele anzuführen: „Der Mensch wurde ja als beunruhigt geschaffen, wenn ihn das Schlechte anrührt, vor Angst vergehend, und wenn ihn das Gute anrührt, unzugänglich, außer den Betenden, die auf ihren Gebeten beharren, und diejenigen, in deren Vermögensgütern ein festgelegtes Recht ist, für den Bittenden und den Ausgelassenen“ (70:19-25). Diese Auffassung wird noch an vielen Stellen im Koran und auch anhand der Beispiele des Gesandten Muhammad (s) bestärkt. Dies geht sogar so weit, dass einige Muslime der Meinung sind, es sei nicht rechtens, Vermögen anzusammeln, solange es Not und Leid auf Erden gibt.

Und Allah weiß es am besten.

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