Gemeinnützigkeit 2012
Ihre Spenden an muslimehelfen sind von der Steuer absetzbar.
Laut Bescheid des Finanzamtes Ludwigshafen vom 02.01.2012 (Steuernummer 27/662/1655/8) wurde muslimehelfen für die Förderung der Fürsorge für Flüchtlinge, Verfolgte und Kriegsopfer und der Förderung des Katastrophen- und Zivilschutzes (§52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 10 und Nr. 12) als gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt und dient unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecke im Sinne der §§51ff. AO und gehört zu den in §5 Abs. 1 Nr.9 KStG bezeichneten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen.
muslimehelfen ist berechtigt für Spenden Zuwendungsbescheinigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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