Bei Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der angegebenen Stimmen. Stimmenthaltungen bleiben unberücksichtigt. Zur Änderung der Satzung ist eine Zweidrittel-Mehrheit erforderlich, zur Aufhebung des Vereins eine Neunzehntel-Mehrheit. Die Art der Abstimmung wird vom Versammlungsleiter bestimmt.