Der Islam ist eine religiöse Lebensweise, bei der Freigiebigkeit eine große Rolle spielt. Zur gleichen Zeit ist Geiz und Knauserigkeit im Islam verboten. Das Ziel hier ist es einen freigiebigen Geist und eine Hand, die gibt, zu erziehen.
Zur Verwirklichung dieses Zieles ruft der Koran die Gläubigen an verschiedenen Stellen auf:
„Diejenigen, die ihre Vermögensgüter hergeben in der Nacht und zur Tageszeit, insgeheim und öffentlich, so ist für sie ihre Belohnung bei ihrem Herrn, und keine Furcht auf ihnen, und sie sind nicht traurig.“ (2:274)
Nun ist der Ramadan nicht nur ein Monat des Korans; er ist auch Barmherzigkeit, weil man in ihm viel mehr spendet und somit viel mehr Belohnung erhält als in der übrigen Zeit des Jahres.
Von unserem geliebten Propheten (s) wird folgendes berichtet: „Allahs Gesandter (s) war im Ramadan der freigiebigste aller Menschen. Und er war noch freigiebiger (als sonst) im Ramadan, wenn Gabriel zu ihm gekommen war. Und Gabriel pflegte jede Nacht im Ramadan zu ihm zu kommen und mit ihm den Koran zu rezitieren, und Allahs Gesandter (s) war, wenn Gabriel zu ihm gekommen war, noch freigiebiger als der Wind, der die Regenwolken treibt.“ (Buchari, Muslim). In diesem Hadith sehen wir, dass eine Steigerung beim Spenden im Ramadan beim Propheten (s) zu beobachten war. Die Spenden darin werden nämlich mehrfach belohnt, weil sie zur „rechten Zeit“ d.h. im Ramadan durchgeführt wurden. Auch hier ist also der Prophet Muhammad (s) uns ein Vorbild, dem wir folgen und freigiebig im Ramadan spenden können.
Sadaqa kann aber nicht nur Geld oder Vermögen sein. Genauso ist eine gute Tat z.B. eine Hilfeleistung um Allahs Willen, eine Spende. Gerade die Infoverteilung von muslimehelfen-Infomaterial ist z.B. eine gute Gelegenheit, bei der man ohne Geld „spenden“ kann.
Beim Spenden wissen wir - ganz gleich ob finanziell oder nicht-, dass man keine Gegenleistung von den Menschen dafür erwarten darf. Denn alles, was jemand besitzt, gehört ja nicht einem selbst, sondern ist uns von Allah als amana (anvertrautes Gut) für eine bestimmte Zeitspanne zur Verfügung gestellt worden. Zudem dient das, was jemand besitzt, als Mittel zur Prüfung. Nachdem die eigenen Grundbedürfnisse und die der Familie mit dem zur Verfügung stehenden Besitz befriedigt wurden, wird man am Jüngsten Tag darüber befragt werden, wie und wofür man seinen „Überschuss“ ausgegeben hat.
Verschieben oder vernachlässigen wir also nicht das Bezahlen der Pflichtabgaben wie Zakat oder Zakat-ul Fitr und spenden wir je nach Möglichkeit auch für die Iftarspeisungen im Ramadan. Geben wir das Allah zurück, was Er uns anvertraut hat. Somit bestehen wir unsere Prüfung und erhalten inschallah große Belohnungen Allahs im Ramadan.
Möge Allah Ihre Spenden vielfach belohnen!
- Spendenkonto
Bank: Deutsche Bank
Blz: 700 700 24
Konto: 22 90 450International:
IBAN: DE88 7007 0024 0229 0450 00
BIC: DEUTDEDBMUC - Adresse
muslimehelfen e.V.
Postfach 31 02 72
80102 München - Telefon
Tel. (089) 321 99 19 0
Fax (089) 321 99 19 40 - Ihre Nachricht
- Spendenkonto
Bank: PSK
Blz: 60 000
Konto: 92.159.385International:
IBAN: DE88 7007 0024 0229 0450 00
BIC: DEUTDEDBMUC - Adresse
muslimehelfen
Othmargasse 25/2/21
1200 Wien - Telefon
Tel. (01) 8901046
Fax (01) 890104640 - Ihre Nachricht
- Spendenkonto
Bank: Post Finance Bern
Konto: 60-301601-2International:
IBAN: DE88 7007 0024 0229 0450 00
BIC: DEUTDEDBMUC - Adresse
muslimehelfen e.V.
Postfach 31 02 72
80102 München
Deutschland - Telefon
Tel. 0049 (89) 321 99 19 0
Fax 0049 (89) 321 99 19 40 - Ihre Nachricht


