Riba (Zins)
Die Bedeutung von Riba
Zinsen werden im Koran als Riba bezeichnet. Die lexikalische Bedeutung von Riba ist: „Überfluss, Vermehrung, aufblähen, hinzufügen”. Im Sprachgebrauch wird damit jedoch ein fester prozentualer Anteil, den der Gläubiger vom Schuldner erhält, bezeichnet, also Zins. Im Islam wurde der Zins eindeutig verboten. Denn die Zinswirtschaft tötet im Menschen die Gefühle der Barmherzigkeit und Güte. Es ist deshalb nicht erlaubt, eigenes Vermögen zum Zwecke der Geldvermehrung auszuleihen. Dieses Verbot wiederum führt dazu, dass die Menschen ihr Vermögen stattdessen in aussichtsreiche Geschäfte investieren und so auf erlaubte Weise einen Gewinn erzielen.
Riba in vorislamischer Zeit
In der Zeit, in der der Koran offenbart wurde, gab es viele Formen der Zinswirtschaft. Zum Beispiel bestimmte der Verkäufer einer Ware eine Frist, in der die Ware vom Käufer bezahlt werden musste. Geschah dies nicht, so konnte diese Frist gegen die Bezahlung eines bestimmten Betrags verlängert werden. Oder ein ausgeliehener Geldbetrag musste mit einem gewissen Zusatz nach einer festgesetzten Zeit zurückbezahlt werden. Es wurde für eine festgesetzte Zeit ein Zinssatz festgelegt. Wurde diese Frist jedoch überschritten, so wurde der Zinssatz angehoben. Dies setzte sich dann beliebig fort.
Koranverse und Überlieferungen, die das Verbot von Riba belegen
Im Islam werden Zinsen aus ökonomischer, sozialer und ethischer Sicht als schädlich für die Gesellschaft betrachtet. Aus diesem Grund verbietet Allah, der Erhabene, das Nehmen und Geben von Zinsen. Da aber die Zinswirtschaft tief im wirtschaftlichen und sozialen Leben verankert war, erfolgte das Verbot stufenweise, um unnötige Probleme und Schwierigkeiten zu vermeiden. Im Koran wurde Riba mit dem letzten diesbezüglichen Vers absolut verboten, unabhängig davon, ob es sich um große oder kleine Beträge handelt: „Diejenigen, die den Zins fressen, stehen nicht anders da als der dasteht, den der Teufel durch das Berühren niedergestreckt hat, dies, weil sie gesagt haben: ,Der Kauf ist das gleiche wie der Zins.’ Und den Kauf hat Allah gestattet, und Er hat den Zins verboten, und zu wem Ermahnung von Seinem Herrn kommt, und er enthält sich, so ist für ihn, was vorausging, und seine Sache ist bei Allah, und wer zurückgekehrt ist, so sind diese die Gefährten des Feuers, sie bleiben dort ewig“ (2:275).
„Ihr, die glauben, fürchtet Allah und lasst, was vom Zins nachgeblieben ist, wenn ihr Gläubige seid. Und wenn ihr das nicht tut, so vernehmt Krieg von Allah und Seinem Gesandten, und wenn ihr reuig umkehrt, so gilt: Für euch eure Grundkapitalien, handelt ihr nicht unrecht, und ihr werdet nicht unrecht behandelt“ (2:278-279).
Der Prophet Muhammad (s*) verdammte den, der Zins nimmt, und den, der Zins bezahlt, und den, der (einen solchen Vertrag) zu Papier bringt, und die beiden Zeugen (davon), und er sagte: „Sie sind alle (in der Sünde) gleich“ (Muslim).
Verschiedene Arten von Riba
Das Zinsnehmen wird in zwei Gruppen unterteilt:
Riba n-Nasia
Diese Art von Riba war zur Zeit des Propheten (s) sehr verbreitet. Dabei handelte es sich um den Zins, der bei einem Kaufvertrag oder beim Geldverleih je nach Dauer der Rückzahlungsfrist erhoben wurde. Wurde die Schuld nach Ablauf dieser Frist nicht bezahlt, so wurden durch einen neuen Vertrag weitere Zinsforderungen hinzugefügt. Im Koran wird diese Art des Zinsgeschäfts erwähnt und mit Verbot belegt.
Riba l-Fadl
Dabei handelte es sich um den Anteil, den der Schuldner dem Gläubiger beim Tausch gleicher Ware zusätzlich zu geben hatte. Zum Beispiel, dass ein Scheffel Weizen im Voraus oder auf Abzahlung getauscht wurde. Abu Sa’id al-Chudri berichtet, dass der Prophet (s) gesagt hat: „Verkauft nicht eine Sa’a (Maßeinheit) Datteln für zwei Sa’a Datteln; tauscht nicht etwas im Werte von einem Dirham gegen etwas im Wert von zwei Dirham (, denn dies ist eine Art Riba)“ (Buchari). Ubada Ibn Thabit berichtet, dass der Prophet (s) gesagt hat: „Gold gegen Gold, Silber gegen Silber, Weizen gegen Weizen, Gerste gegen Gerste, Datteln gegen Datteln, Salz gegen Salz werden immer zum gleichen gegenseitigen Wert und gleichzeitig gegeneinander getauscht. Handelt es sich jedoch um verschiedenartige Dinge, die gegeneinander getauscht werden, so verkauft wie ihr wollt, solange im Voraus beglichen wird“ (Muslim).
Jede Art von Riba ist verboten
Im Islam ist der Verdienst durch Zinsnehmen und -anhäufung verboten. Zinsen sind, unabhängig von deren Höhe, absolut haram (verboten). Manche sind aufgrund des Koranverses: „Ihr, die glauben, fresst nicht den Zins mehrfach vervielfacht und fürchtet Allah, damit es euch vielleicht wohlergeht“ (3:130) der Ansicht, dass sich das Verbot nur auf hohe Beträge bezieht und für kleine Beträge nicht gültig ist. Im Koran wird jedoch festgehalten, dass es sich dabei um eine besonders schwerwiegende Ungerechtigkeit handelt. Oft ist es so, dass der Schuldner seine mit Zinsen belegten Schulden nicht rechzeitig zurückbezahlen kann, und sich die Situation mit der Zeit immer weiter verschlimmert, da die Zinsbelastung immer größer wird. Es kann sogar soweit kommen, dass der Schuldner keine Chance mehr hat, sich von der schweren finanziellen Last zu befreien. Dies wiederum ist ein Zustand, vor dem Allah uns bewahren will, und Er wird die Verursacher mit einer schweren Strafe belegen.
Gründe für das Zinsverbot
Die islamischen Gelehrten haben ihre Ansichten bezüglich der Gründe für das Zinsverbot wie folgt dargelegt:
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Gläubiger, die Zinsen nehmen, vermehren ihr Vermögen mit dem Besitz der Schuldner (Besitzlose, Arbeiter, Handwerker etc. mit kleinem Verdienst und Arme). Dadurch werden Reiche noch reicher und Arme noch ärmer.
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Die wachsende Kluft zwischen Arm und Reich in Gesellschaften, die auf Zinswirtschaft beruhen, lässt bei den Benachteiligten Unzufriedenheit und Neid wachsen und hat letztlich vielschichtige soziale Konflikte zur Folge.
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Zinslose Kredite bringen die Menschen einander näher, während Zinsen die Menschen voneinander entfernen.
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Die Zinswirtschaft bringt Menschen hervor, die nur von den Zinsen leben und der Gesellschaft keinen Nutzen bringen, d.h. ein unproduktives Leben führen.
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Der Schuldner, der einen verzinsten Kredit aufgenommen hat, muss hart arbeiten, um seine Schulden zu tilgen, und nimmt ein großes Risiko auf sich. Der Gläubiger jedoch braucht weder zu arbeiten, noch sich Sorgen zu machen. Dies führt dazu, dass das Gerechtigkeitsgefühl der Menschen beeinträchtigt wird.
Spenden von Zinsen an muslimische Hilfswerke
Der Islam verbietet das Zinsnehmen und jegliche Art von Wucher. Fachleute auf dem Gebiet der Ökonomie wissen, dass die heutige Wirtschaft ihre Kraft aus dem modernen Bankwesen schöpft. Diesem wiederum liegt die Zinswirtschaft zugrunde. Der Islam verlangt jedoch deren vollständige Aufhebung. Den Banken wird dabei nur die Rolle einer Vermittlerin bei Handelsgeschäften zugestanden. Es ist untersagt, dass Geld direkt Geld hervorbringt. Der Islam hat sowohl niedrige als auch hohe Zinssätze verboten. Aus diesem Grund sollten sich Muslime unter allen Umständen vom Zinsgeschäft fernhalten. Zinserträge dürfen nicht bedenkenlos erwirtschaftet und dann als Sadaqa oder Zakat gespendet werden, denn das ist haram. Nur Spenden, die vom eigenen Grundkapital erfolgen, werden als gute Tat vielfach belohnt. Lediglich um sich des Zinsgeldes zu entledigen, erlauben einige Gelehrte das Geben von Zinsgeld als Sadaqa an Bedürftige. Hierbei betonen sie jedoch, dass der Spender nicht für das Geben der Sadaqa Belohnung erwarten darf, sondern nur dafür, dass er sich des verbotenen Geldes entledigt hat.
muslime helfen kann dabei behilflich sein, sich des erworbenen Zinsgeldes auf annehmbare Weise zu entledigen. Dies entbindet jedoch nicht von der muslimischen Pflicht, wenigstens zu versuchen, weitere Zinseinnahmen zu vermeiden. An muslime helfen abgegebene Zinsen müssen unbedingt als solche ausgewiesen werden, z.B. auf dem Überweisungsschein unter „Verwendungszweck”. Diese Zinsgelder können dann nach Meinung einiger Gelehrter z.B. auch zum Bau sanitärer Anlagen verwendet werden.
„Und was ihr an Zinsen gebt, damit ihr den Vermögensgütern der Menschen Zuwachs bringt, das bringt keinen Zuwachs bei Allah, und was ihr an Zakat-Abgabe gebt, und ihr möchtet das Antlitz Allahs, also diese, ihnen wird es vervielfacht“ (30:39).
Verwendung von gespendeten Zinsgeldern
Nach der Meinung einiger Rechtsgelehrter können Zinsgelder nur in ganz speziellen Fällen verwendet werden. muslimehelfen verwendet diese Gelder zur Errichtung öffentlicher Sanitäranlagen u.ä. Es ist sehr wichtig, dass Zuwendungen aus Zinsgeldern genau als solche, mit dem Vermerk „Zinsen“, gekennzeichnet werden, da diese Gelder nicht für übliche Hilfsprojekte verwendet werden dürfen.
Bitte beachten Sie, dass diese Möglichkeit zu spenden nur für Leute gilt, die Zinsgeld erhalten haben und dieses Geld, das haram ist, nun loswerden möchten. Es darf nicht als üblicher Weg zu spenden verstanden werden. Bitte versuchen Sie so gut wie möglich, Zinseinkünfte oder andere Transaktionen, die mit Zinsen in Verbindung stehen, ernsthaft zu vermeiden. Und lassen Sie dieses Übel vor allem nicht in die Versorgung ihrer Familien einfließen.
Und Allah weiß es am Besten und Er führt zum richtigen Weg.
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