Aqiqa ist aus dem arabischen Verb aqqa abgeleitet, das rein sprachlich unter anderem „spalten“ im Sinne von „schneiden“ bedeutet. Als islamischer Begriff bezeichnet die Aqiqa das „Schlachten eines Opfertiers bei der Geburt eines Kindes“. Oft bezeichnet Aqiqa auch das Opfertier selbst.
Die Aqiqa geht auf die Sunna (Praxis) des Propheten Muhammad (s) zurück, der sinngemäß gesagt hat: „Für das (neugeborene) Kind soll eine Aqiqa vorgenommen werden. Also schlachtet in seinem Namen und entfernt von ihm den Schaden“ (Buchari).
In einem weiteren bekannten Hadith (Überlieferung; Mz.: Ahadith) nennt der Prophet (s) einige Dinge, die neben der Aqiqa vorgenommen werden sollen, wenn man dazu in der Lage ist. Der Prophet (s) hat sinngemäß gesagt: „Jedes Kind ist an seine Aqiqa gebunden. An seinem siebten Tag soll sie für ihn geschlachtet werden, ihm sein Name gegeben und ihm seine Haare geschnitten werden“ (Tirmidhi).
Die Mehrheit der muslimischen Gelehrten interpretiert die in letzterem Hadith erwähnte „Bindung“ des Neugeborenen an die Aqiqa so, dass diese – sofern man dazu in der Lage ist – in jedem Fall vorgenommen werden soll. Sie stufen die Aqiqa als Sunna mu´akkada ein, also als eine Handlung, die der Prophet (s) regelmäßig verrichtete.
Der Prophet Muhammad (s) hat die Aqiqa auch mit dem Wunsch der Eltern verbunden, als er sinngemäß sagte: „Wem ein Kind geboren wird, und er (um Allahs willen) für es schlachten möchte, so soll er es tun“ (Ahmad). Muslime sollen sich aber bemühen, dem Beispiel des Propheten (s) zu folgen, vor allem, wenn es sich um eine Sunna mu´akkada handelt. Allah sagt im Koran: „… und was der Gesandte euch gibt, so nehmt es, und was er euch untersagt, so enthaltet euch, …“ (59:7).
Durch das Befolgen der prophetischen Sunna erwirkt man für sich und die Familie inschaa´Allah (so Gott will) die Liebe Allahs: „Sag: Wenn ihr Allah liebt, so folgt mir, dann liebt euch Allah, und Er verzeiht euch eure Sünden, und Allah ist verzeihend, barmherzig“ (3:31).
Derjenige, dem ein Kind geboren wird und imstande ist, eine Sunna des Propheten (s) mit Leben zu erfüllen und dadurch die Belohnung Allahs zu erlangen. Zunächst obliegt die Aqiqa dem Vater des Kindes. Sie kann aber auch von anderen, z. B. dem Großvater, durchgeführt werden.
Nach dem Propheten Muhammad (s) soll die Aqiqa für das Neugeborene „…an seinem siebten Tag…“ geschlachtet werden. Auch er selbst hat dies nach einer Überlieferung der Prophetengattin und Mutter der Gläubigen, Aischa, für seine Enkel Hassan und Hussain an ihrem siebten Tag getan (Ibn Hibban).
Aus einer weiteren Überlieferung von Aischa geht jedoch hervor, dass diese Zeitangabe flexibel ist. Sie sagte, dass die Aqiqa sieben, vierzehn oder einundzwanzig Tage nach der Geburt vorgenommen werden soll (Ibn Qajim al-Dschauzija: Tuhfatu l-Wadud). Die Gelehrten folgern daraus, dass die Aqiqa bevorzugt am siebten Tag geschlachtet werden soll, da der Prophet (s) an diesem Tag geschlachtet hat. Falls dies nicht möglich ist, dann soll man zu den Zeitpunkten schlachten, die Aischa genannt hat, oder zu einem Zeitpunkt danach. Dadurch soll das Befolgen dieser Sunna erleichtert werden. Denn der Islam will es den Menschen nicht schwer, sondern leicht machen: „… Allah möchte das Leichte für euch, und Er möchte nicht das Schwere für euch…“ (2:185).
Wir möchten unsere Spender ausdrücklich darauf hinweisen, dass muslimehelfen die Aqiqa aus organisatorischen Gründen leider nicht innerhalb der in der Sunna genannten Zeiträume garantieren kann. Da wir zunächst mehrere Aufträge sammeln und anschließend gesammelt an unsere Projektpartner weiterleiten, erfolgt die Durchführung der Schächtung in der Regel erst zu einem späteren Zeitpunkt. Hinzu kommt, dass unsere Projektpartner vor Ort ebenfalls einige Tage für die Organisation und Umsetzung benötigen. Insgesamt kann die Durchführung der Aqiqa daher bis zu vier Monate nach Eingang der Spende dauern.
Wer die Aqiqa möglichst entsprechend der genannten Zeiten der Sunna – insbesondere am siebten Tag – durchführen möchte, sollte die Schlachtung daher privat und eigenständig organisieren. Dies ist in der Regel deutlich schneller umsetzbar als über eine Hilfsorganisation.
Die über muslimehelfen durchgeführte Aqiqa bleibt dennoch inschaallah gültig und erfüllt den Zweck der Speisung von Bedürftigen und Notleidenden. Wir bitten unsere Spender um Verständnis und empfehlen, diesen organisatorischen Ablauf bei der Planung ihrer Aqiqa zu berücksichtigen, damit es zu keinen Missverständnissen kommt.
Aus dem obigen, bei Tirmidhi überlieferten Hadith geht auch hervor, dass es Sunna ist, dem Kind seinen Namen an seinem siebten Lebenstag zu geben. Bis dahin kann man das Kind zum Beispiel „Abdullah“, also „Diener Gottes“, bzw. „Amatullah“, „Dienerin Gottes“, nennen.
Es ist Sunna, auch die Haare des Neuankömmlings am siebten Tag zu schneiden und das Gewicht der Haare in Silber aufzuwiegen. Der Gegenwert soll den Armen und Bedürftigen gespendet werden: Ali Ibn Abi Talib berichtete sinngemäß: „Allahs Gesandter, Allahs segne ihn und schenke ihm Heil, hat die Aqiqa für Hassan mit einem Schaf vorgenommen und zu Fatima gesagt: „Fatima! Schneide Hassans Haare und spende das Gewicht seiner Haare in Silber.“ Er berichtete weiter: „Da wog sie die Haare, und ihr Gewicht war von einem Dirham oder von einem Teil eines Dirhams“ (Tirmidhi; ein Dirham war eine Silbermünze von ungefähr 2,33 Gramm). Als später Hussain geboren wurde, tat sie das gleiche für ihn.
Wie erwähnt, ist die Aqiqa eine Sunna mu´akkada und somit für Mädchen genauso wie für Jungen nachdrücklich empfohlen. Allahs Gesandter (s) hat sinngemäß gesagt: „Die Aqiqa ist für den Jungen zwei Schafe, für das Mädchen eines“ (Tirmidhi).
Über die verschiedene Anzahl der Tiere, die für Jungen und Mädchen zu schlachten sind, haben sich viele Gelehrte Gedanken gemacht. Manche sind der Meinung, dass die zwei Schafe für den Jungen symbolisch für seine weitreichenden Pflichten im Umgang mit der Gesellschaft außerhalb der Familie stehen. Denn bei zwei Schafen wird ja noch mehr Fleisch an noch mehr Menschen verteilt.
Aber abgesehen von dem wahren Grund für diesen Unterschied, den nur Allah, der Erhabene, allein kennt, gilt: Der Muslim vertraut auf Allahs Allwissenheit und weiß, dass Er zwischen den Menschen – außer in der Gottesfurcht – keinen Werteunterschied macht: „…der edelste von euch bei Allah ist ja der am meisten gottesfürchtige von euch,…“ (49:13). Mit dieser Haltung wird der Muslim den Worten Allahs gerecht: „Also nein, bei deinem Herrn, sie glauben nicht, bis sie dich zum Richter machen über das, was umstritten ist zwischen ihnen, dann für sich selber keine Bedrängnis finden, wegen dem, was du entschieden hast, und sie ergeben sich, in völligem Frieden ergeben“ (4:65).
Dennoch ist es möglich, für den Jungen nur ein Schaf zu schlachten. So ist überliefert, dass Allahs Gesandter (s) je ein Lamm für Hassan und Hussain opferte (Abu Dawud). Das bedeutet nach Meinung der Gelehrten, dass derjenige, der vermögend und dazu imstande ist, für einen neugeborenen Sohn zwei Schafe schlachten soll. Wer dazu nicht in der Lage ist, soll nach Möglichkeit ein Schaf schlachten. Auch dies ist eine Erleichterung, denn Allah „…hat für euch in der Religion keine Bedrängnis gemacht,…“ (22:78).
Der Prophet Muhammad (s) hat in verschiedenen Ahadith ausdrücklich erwähnt, dass bei der Aqiqa „geschlachtet“ werden soll. Eine allgemeine Geld- oder Sachspende kann die Aqiqa also nicht ersetzen. Es ist im Islam zu jeder Zeit möglich, Sadaqa (Spenden jeglicher Art) zu geben, und Allah verspricht vielfachen Lohn dafür im Jenseits. Jedoch nimmt das Schlachten, und damit verbunden die Speisung von Bedürftigen, zu bestimmten Anlässen einen besonderen Stellenwert ein, wie beispielsweise beim Opferfest am Ende des Hadsch, oder eben bei der Aqiqa. Diese Art des Opferns ist auch eine besondere Art des Gottesdienstes, die in einem Atemzug mit dem Gebet genannt wird: „Also bete zu deinem Herrn und schächte,…“ (108:2). Oder an anderer Stelle: „Sag: Ja, mein Gebet und mein Opfern und mein Leben und mein Sterben sind für Allah, den Herrn der Welten,…“ (6:162).
Wenn man aber z. B. die Aqiqa nicht selbst durchführen kann oder man die Freude über das Neugeborene mit besonders Bedürftigen in armen Gegenden teilen möchte, kann man das Geld für diesen speziellen Zweck spenden. muslimehelfen kann dabei behilflich sein, die Durchführung der Aqiqa unter Beachtung der islamischen Regeln sowie die anschließende Verteilung des Fleisches an Arme und Notleidende zu organisieren. Nähere Informationen hierüber gibt muslimehelfen gerne.
Für die Durchführung der Aqiqa gelten bestimmte Regeln, von denen hier nur die wichtigsten erwähnt werden:
Wa´l-lahu a´lam wa billahi´t-taufiq.
Und Allah weiß es am besten, und mit Allah ist der Erfolg.