Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung“.
Zweck des Vereins ist die Unterstützung hilfsbedürftiger Menschen, vor allem in Notstandsgebieten, bei Krieg, Hungersnot und Naturkatastrophen sowie anderweitig unschuldig in Not geratener Menschen im Sinn des § 53 AO.
Dieser Zweck wird auch verwirklicht durch Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege wie beispielsweise Errichtung oder Wiederaufbau von Krankenstationen, Zuschüsse zu den Betriebskosten, Bereitstellung von Medikamenten, medizinischen Geräten, Schutzimpfungen u.a.m., der Entwicklungshilfe wie beispielsweise der Einrichtung von Wasserstellen, Errichtung oder Wiederaufbau zerstörter Gebäude, die der Allgemeinheit und somit gemeinnützigen Interessen dienen, wie beispielsweise Schulen und andere Bildungsstätten, Bereitstellung von Unterrichtsmaterial u.a.m., Selbsthilfeprojekte auf dem Gebiet der Lebensmittelerzeugung u.a.m., zudem durch die Förderung bürgerschaftlichen Engagements zugunsten der gemeinnützigen und mildtätigen Zwecke von mh durch geeignete Maßnahmen wie Fortbildung ehrenamtlicher Helfer u.a.m. sowie Schaffung von öffentlichem Bewußtsein und Verständnis für die Notlagen, denen muslimehelfen begegnet, durch Recherchen, Veröffentlichungen und Verbreitung von Informationen zu den Sachverhalten und Hintergründen dieser Notlagen und den entgegenwirkenden Maßnahmen von muslimehelfen.