Wer Menschen in Not unterstützt, leistet einen wertvollen Beitrag. Gleichzeitig kannst Du Deine Spende unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend machen und so Deine Steuerlast reduzieren.
In diesem Beitrag erfährst Du, welche Spenden steuerlich absetzbar sind, wann Du eine Zuwendungsbestätigung benötigst und was Du bei Deiner Steuererklärung beachten solltest.
Steuerlich absetzbar sind freiwillige Zuwendungen an Organisationen, die vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt sind.
muslimehelfen ist ein anerkannter gemeinnütziger Verein. Spenden an unseren Verein können daher im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften steuerlich berücksichtigt werden.
Für Spenden bis 300 Euro genügt in der Regel ein einfacher Nachweis gegenüber dem Finanzamt. Dazu zählen beispielsweise:
Voraussetzung ist, dass aus dem Beleg hervorgeht, wer die Spende erhalten hat und dass es sich um eine Spende handelt.
Ab einem Betrag von mehr als 300 Euro benötigst Du eine Zuwendungsbestätigung (umgangssprachlich auch Spendenbescheinigung genannt). Diese stellen wir Dir selbstverständlich aus.
Spenden an gemeinnützige Organisationen können grundsätzlich bis zu 20 % Deines Gesamtbetrags der Einkünfte als Sonderausgaben steuerlich berücksichtigt werden. Solltest Du in einem Jahr mehr spenden, als steuerlich absetzbar ist, kann der überschüssige Betrag in der Regel auf die folgenden Jahre übertragen werden.
Angenommen, Dein Gesamtbetrag der Einkünfte beträgt 40.000 € und Du spendest 2.000 €. Da 20 % von 40.000 € = 8.000 € sind, liegt Deine Spende innerhalb des steuerlich absetzbaren Höchstbetrags und kann grundsätzlich als Sonderausgabe berücksichtigt werden. Wie stark sich die Spende steuerlich auswirkt, hängt von Deinem individuellen Steuersatz ab.
Bei außergewöhnlichen Ereignissen wie Naturkatastrophen oder humanitären Krisen erleichtert das Finanzamt häufig den Spendennachweis. In solchen Fällen genügt oft auch bei höheren Beträgen der Kontoauszug oder Überweisungsbeleg. Ob diese Vereinfachungsregel gilt, entscheidet das Bundesministerium der Finanzen jeweils für den konkreten Katastrophenfall.
Bewahre Deine Spendenbelege sorgfältig auf. Auch wenn sie nicht immer direkt mit der Steuererklärung eingereicht werden müssen, kann das Finanzamt sie später als Nachweis anfordern.
Mit Deiner Spende hilfst Du nicht nur Menschen in Not – Du kannst gleichzeitig von den steuerlichen Vorteilen profitieren.
Wir versenden unsere Zuwendungsbestätigungen grundsätzlich per E-Mail. Damit wir Dir diese zusenden können, benötigen wir eine gültige E-Mail-Adresse.
Solltest Du eine Zuwendungsbestätigung benötigen, diese aber noch nicht erhalten haben oder sich Deine E-Mail-Adresse geändert haben, kannst Du uns jederzeit über unser Kontaktformular kontaktieren. Wir prüfen Dein Anliegen und senden Dir die Zuwendungsbestätigung schnellstmöglich zu, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Nutze hierfür einfach unser Kontaktformular.