Kurban – das Schlachtopfer

Ein Opfer als Zeichen

Allah prüfte den Propheten Ibrahim, Friede auf ihm. Allah verlangte, er (a.s.) sollte um Seinetwillen auf das Allerliebste verzichten, das er hatte: seinen einzigen Sohn. Als Prüfung, wen von beiden Ibrahim (a.s.) mehr liebt, seinen Schöpfer oder seinen Sohn. Gerade als er (a.s.) Ismail (a.s.) opfern wollte, ließ Allah ihn (a.s.) innehalten. Ibrahim (a.s.) war bereit gewesen, seinen Sohn für Allah zu opfern. Damit hatte er seine Prüfung bestanden. Zur Erinnerung daran schächten wir alljährlich am Opferfest ein Opfertier.

Bei der Schächtung geht es aber nicht um Fleisch oder Blut, sondern um Taqwa, Gottesfurcht. Allah prüft damit unsere Opferbereitschaft. Im Koran heißt es dazu: „Sicher erreicht nicht ihr Fleisch Allah, und nicht ihr Blut, sondern es erreicht Ihn die Gottesfurcht von euch.“ (22:37)

Wortbedeutungen

Die Wörter Kurban und Udhija bedeuten beide „Opfertier, Schlachtopfer“. Das Wort Kurban kommt von dem arabischen Verb qaruba, das „sich nähern“ und abgeleitet „darbringen“ bedeutet. Das arabische Wort Udhija kommt von dem Verb dahhaa, das „opfern, als Opfer darbringen“ bedeutet. Als Kurban bzw. Udhija bezeichnet man demnach das Opfertier, das nach dem Festgebet (türk. Bayram Namazi) am „Opfertag“ oder während der darauffolgenden „Tage des Taschriq“ geschächtet wird, um Allah näher zu kommen.

Der Opfertag ist der erste Tag des Festes, Idul-Adhha, türk. Kurban Bayrami) am 10. des Monats Dhul-Hiddscha, dem Monat der Hadsch. Die „Tage des Taschriq“ sind die drei darauffolgenden Tage des Opferfestes am 11., 12. und 13. Der Begriff Taschriq leitet sich von dem Verb scharraqa ab, das u.a. „in Streifen schneiden und an der Sonne trocknen“ bedeutet und sich auf den damaligen Brauch bezieht, das Fleisch auf diese Weise zu konservieren.

Das Gebot des Opferns

Nach der Mehrheit der Gelehrten war es eine regelmäßige Praxis des Gesandten Allahs (s), am Opferfest ein Tier zu schächten.

Der Prophet (s) sagte einmal: „Wer (sich im) Wohlstand (be-)findet und nicht opfert, der soll sich bestimmt nicht unserem Gebetsplatz nähern!“, überliefert von Ahmad und Ibn Madscha. Gelehrte, wie Abu Hanifa, sagen wegen dieses Hadiths, dass alle wohlhabenden Muslime ein Kurban darbringen müssen. Man kann sagen, dass es zumindest eine starke Sunna ist, ein Kurbantier zu schächten, wenn man finanziell dazu in der Lage ist.

Für wen gilt das Opfertier?

Der Prophet (s) sagte: „Jedem Haushalt obliegt ja in jedem Jahr ein Schlachtopfer.“, überliefert bei Abu Dawud. Also reicht es, wenn eine Person pro Haushalt ein Opfertier schächtet.

Wenn jemand aber gestorben ist und in seinem Testament festgelegt hat, dass ein Kurban ausgeführt werden soll, dann muss ein Opfertier geschächtet werden. Hat der Verstorbene dies nicht getan, aber jemand möchte in seinem Namen opfern, wird es dem Opfernden als gute Tat angerechnet und gilt als eine Art Sadaqa für den Verstorbenen.

Es ist aber Sunna, sowohl die lebenden als auch die verstorbenen Angehörigen seines Haushaltes in die Belohnung für das Opfertier mit einzubeziehen. Bei der Schlachtung sollte man sagen: Allahumma hadha ‚anni wa ‚an aali baiti – „Oh Allah, dies ist von mir und von den Angehörigen meines Haushaltes.“ Es ist nicht nötig, für jeden Verstorbenen ein eigenes Opfertier zu schächten.

Die Zeit des Opferns

Die Zeit des Opferns beginnt am ersten Festtag, nachdem das Festgebet, Bayram Namazi, in der Gemeinschaft gebetet wurde. Der Gesandte Allahs (s) sagte dazu: „Das erste, womit wir an diesem unseren Tag beginnen, ist, dass wir beten, dann gehen wir zurück und schlachten. Wer dies tut, der hat unsere Sunna getroffen, und wer vor (dem Gebet) geschlachtet hat, so ist es Fleisch, dass er seiner Familie dargeboten hat; es hat nichts vom Opfern“ , überliefert bei Buchari.

Allahs Gesandter (s) trug demjenigen auf, der vor dem Gebet ein Tier schlachtete, an dessen Stelle ein anderes nach dem Gebet zu schächten. Dschundub (r) berichtete, dass er sah, wie der Prophet (s) betete, dann zu den Menschen sprach und sagte: „Wer geschlachtet hat, bevor er gebetet hat, der schächte stattdessen ein anderes (Opfertier), und wer nicht geschlachtet hat, der schächte“, überliefert bei Buchari.

An Kurban kann man aber nicht nur am ersten Festtag opfern, sondern hat Zeit bis kurz vor Sonnenuntergang des letzten Taschriq-Tages; es kann bei Tag und bei Nacht geschächtet werden. muslimehelfen arbeitet bei der Schächtung und Verteilung von Opfertieren seit Jahren mit verschiedenen Partnerorganisationen vor Ort zusammen. Wir halten diesen Zeitraum ein, wenn Sie uns mit Ihrem Kurban beauftragen.

Beschaffenheit des Opfertiers

Das Opfertier muss vom Weidevieh sein; Allah spricht: „Und für jede Gemeinschaft haben Wir einen Opferbrauch gemacht, damit sie den Namen Allahs nennen über dem, womit Er sie versorgt hat vom Tier des Weideviehs.“ (22:34). Zum Weidevieh zählen Kamele, Kühe, Schafe, Ziegen u.ä.

* Kamele müssen mindestens fünf Jahre alt sein.
* Kühe müssen mindestens zwei Jahre alt sein.
* Schafe und Ziegen müssen mindestens ein Jahr alt sein. Falls ein Lamm älter als 6 Monate, groß und gut genährt ist, kann man es auch als Opfertier schächten.

Eine Kuh oder ein Kamel können sich nach allgemeiner Auffassung bis zu sieben Personen teilen, nach einer weiteren Meinung auch bis zu zehn Personen. Denn Ibn Abbas (s) berichtete: „Wir waren mit Allahs Gesandtem, Allah segne ihn und schenke ihm Heil, auf einer Reise, als das Opferfest kam. Und wir beteiligten uns bei den Schlachtkamelen zu zehnt und bei den Kühen zu siebent“, überliefert von Ibn Madscha.

Für das Opfertier gelten aber noch andere Regeln: Das Opfertier darf nicht an einer offenkundigen Krankheit leiden. Es darf nicht offenkundig lahmen, blind oder mager sein. Ali (r) sagte: „Allahs Gesandter, Allah segne ihn und schenke ihm Heil, trug uns auf, die (Unversehrtheit der) Augen und Ohren zu begutachten“.

Jemanden zum Opfern beauftragen

Es ist erlaubt, jemanden zu beauftragen, für ihn zu schächten. Denn auch der Gesandte Allahs (s) hat im Namen seiner Ehefrauen (r) Kühe geopfert wie bei Buchari überliefert ist. Am besten ist es allerdings, wenn Sie Ihr Opfertier selbst schächten. Wenn jemand nicht selbst schächtet, ist es besser, bei der Schächtung anwesend zu sein. Hilfsorganisationen können dies allerdings selten verwirklichen.

Die Verteilung des Fleisches

Es ist empfehlenswert, das Fleisch in drei Teile zu teilen: Ein Drittel für den eigenen Konsum, ein Drittel zum Verschenken und ein Drittel zum Spenden.

Die Gelehrten sind sich darüber einig, dass nichts vom Fleisch, vom Fett oder von der Haut (bzw. vom Fell) des Opfertieres verkauft werden darf. In einem Hadith heißt es dazu: „Wer die Haut seines Opfertieres verkauft, der hat nichts von seinem Schlachtopfer“, überliefert bei al-Haakim und Baihaqi. Es ist auch nicht erlaubt, demjenigen, der die Schächtung durchführt, etwas vom Opfertier als Bezahlung dafür zu geben. Ali (r) überlieferte: „Allahs Gesandter, Allah segne ihn und schenke ihm Heil, trug mir auf, mich um das Schlachtopfer zu kümmern und sein Fleisch, seine Haut und seine Decke zu spenden und dem Metzger nichts davon (als Bezahlung) zu geben. Und er sagte: ,Wir geben ihm von unserem (Anteil des Fleisches)’“, überliefert bei Buchari und Muslim. Es ist also möglich, dem Metzger einen Teil des Fleisches als Geschenk zu überlassen. Auch Nichtmuslime können ein Teil des Fleisches haben, wenn sie bedürftig, Verwandte oder Nachbarn sind, oder um ihre Herzen dem Islam näher zu bringen.

Innere und äussere Haltung des Opfernden

Der Gesandte Allahs (s) sagte über die segensreiche Zeit der ersten zehn Tage des Hadsch-Monats sinngemäß: „Es gibt keine Tage, in denen rechtschaffene Werke Allah lieber sind als die (ersten) zehn Tage des Dhu l-Hiddscha“, überliefert von Ad-Daarimi. Eine der besten Taten, die man in dieser Zeit tun kann, ist die Pilgerfahrt nach Mekka zum Haus Allahs. Aber auch die Muslime, die nicht pilgern, sollten sich in dieser Zeit verstärkt um gute Taten und freiwillige Gottesdienste bemühen, wie z.B. zusätzliche Gebete, Fasten, Spenden geben, oder Allahs gedenken. Und zu den besten Werken, die ein Muslim in dieser Zeit vollbringen kann, gehört es, ein Opfertier zu schächten oder Allah um Vergebung zu bitten.

Es ist auch Sunna, dass derjenige, der die Absicht hat, ein Opfertier darzubringen, seine Haare und Nägel vom ersten Hadsch-Monats bis zu dem Zeitpunkt, an dem er sein Schlachtopfer dargebracht hat, nicht schneidet. Der Gesandte Allahs (s) hat gesagt: „Wenn ihr den Neumond des Dhul-Hiddscha sichtet, und jemand von euch möchte ein Opfertier darbringen, so enthalte er sich (des Schneidens) seiner Haare und Nägel, bis er es dargebracht hat“, überliefert von Muslim.

Hat jemand erst nach dem 1. Dhul-Hiddscha die Absicht gefasst, ein Opfertier zu schächten, so soll er sich vom Zeitpunkt seines Entschlusses an die Haare und Nägel nicht mehr schneiden. Wenn jemand die Absicht gefasst hat und danach wissentlich seine Haare oder Nägel geschnitten hat, soll er Allah aufrichtig um Vergebung bitten. Dann muss er kein weiteres Schlachtopfer darbringen; das erste Opfer bleibt gültig und wird, inschallah angenommen. Natürlich ist es erlaubt, die Haare und Nägel zu waschen. Aus gesundheitlichen oder hygienischen Gründen kann man sie auch schneiden.

Der Opfernde ähnelt damit sowohl innerlich als auch äußerlich dem Pilger: Wie der Pilger schächtet er ein Opfertier, durch das er Allah näher kommen möchte; wie der Pilger, der sich im Ihram, dem Weihezustand befindet, schneidet er seine Haare und Nägel für eine festgesetzte Zeit nicht; er ist um rechtschaffene Werke bemüht; er erfleht Allahs Vergebung und hofft vor dem Höllenfeuer geschützt zu werden.

Und Allah weiß es am besten, und mit Allah ist der Erfolg.

Wenn Sie weitere Fragen haben, finden Sie sie vielleicht in den 25 Fragen zu Kurban beantwortet. Oder fragen Sie einfach uns unter 0621/40 54 670, E-Mail: info@muslimehelfen.org.

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