„Es ist nicht richtig, dass ein Muslim, der etwas besitzt, über das er ein Vermächtnis machen soll, zwei Nächte verbringt, ohne dass er bei sich ein von ihm schriftlich niedergelegtes Testament aufbewahrt.“
– Prophet Muhammad ﷺ (Buchari)
Ein Testament ist mehr als ein Dokument – es ist ein Zeichen von Verantwortung gegenüber Deiner Familie und eine Gelegenheit, im Jenseits weiterhin Gutes zu bewirken. Erfahre, wie Du Dein Testament islamkonform gestalten und muslimehelfen als Teil Deines bleibenden Vermächtnisses berücksichtigen kannst.
Warum ist ein islamisches Testament wichtig?
Ein islamisches Testament (Wasiya) sorgt dafür, dass Dein Nachlass nach den Geboten des Islam verteilt wird. Es schützt Deine Familie vor Streitigkeiten, gibt Klarheit über Deine Wünsche und ermöglicht Dir, mit einem Teil Deines Vermögens eine bleibende Wohltat (Sadaqa Dscharija) zu hinterlassen.
Damit Deine Wasiya gültig und vollständig ist, sollte sie Folgendes umfassen:
1. Glaubensbekenntnis
– Bekräftigung Deines Glaubens an Allah und den Islam.
2. Bestattungswünsche
– Dein Wunsch, islamisch bestattet zu werden.
3. Vermächtnis (bis zu 1/3 des Nachlasses)
– Spenden für wohltätige Zwecke wie muslimehelfen oder Zuwendungen an Personen, die laut Scharia nicht erbberechtigt sind.
4. Erbaufteilung nach Scharia
– Die verbleibenden 2/3 werden gemäß den islamischen Erbanteilen aufgeteilt.
5. Regelung von Schulden und Kosten
– Beerdigungskosten, offene Schulden und Verpflichtungen werden zuerst beglichen.
6. Benennung eines Testamentsvollstreckers
– Eine vertrauenswürdige Person, die Deine Wünsche umsetzt.
Damit Dein Testament rechtswirksam ist:
• Es muss handschriftlich, datiert und unterschrieben sein.
• Du kannst es beim Nachlassgericht hinterlegen.
• Bestimme eine vertrauenswürdige Person als Testamentsvollstrecker.
• Berücksichtige auch Besitztümer im Ausland.
• Aktualisiere Dein Testament regelmäßig – z. B. bei Heirat, Geburt, Umzug oder Todesfällen.
Bitte beachte: muslimehelfen bietet keine rechtliche Beratung an. Wende Dich für die Testamentserstellung an einen Anwalt mit Kenntnissen im islamischen Erbrecht.
Du kannst bis zu ein Drittel Deines Nachlasses im Testament für wohltätige Zwecke einsetzen. Wenn Du muslimehelfen in Deiner Wasiya berücksichtigst, fließt Deine Spende ausschließlich in Sadaqa-Dscharija-Projekte – also fortdauernde Wohltaten mit langfristiger Wirkung.
Dein Erbe bewirkt weiterhin Gutes in Bereichen wie:
• Medizinische Versorgung
• Bildung
• Erwerbsförderung
• Nachhaltige Energie- und Wasserlösungen
• Langfristige Nothilfe„Wenn der Mensch stirbt, hören seine Taten auf, außer in drei Fällen: eine fortdauernde Wohltat, Wissen, von dem die Menschen profitieren, oder ein rechtschaffenes Kind, das für ihn Bittgebete spricht.“– Muslim
Deine Spende bleibt nicht nur bestehen – sie wächst im Lohn weiter, auch nach Deinem Tod.
Wenn Du muslimehelfen als Teil Deines bleibenden Vermächtnisses einsetzen möchtest, sprich mit Deiner Anwältin oder Deinem Anwalt über folgende Formulierung:
„Ich vermache muslimehelfen e. V., Ludwigstraße 73 67059 Ludwigshafen, bis zu einem Drittel meines Nachlasses zur ausschließlichen Verwendung für Projekte im Sinne von Sadaqa Dscharija.“
Hier kannst Du eine Info-Broschüre bestellen.
Oder kontaktiere uns direkt per E-Mail – wir helfen Dir mit Informationen weiter.
Eine Wasiya ist ein islamisches Testament, das den Nachlass gemäß den Prinzipien der Scharia regelt. Es erlaubt Dir, bis zu einem Drittel Deines Vermögens für wohltätige Zwecke oder Nicht-Erbberechtigte zu bestimmen, während der Rest unter den islamisch festgelegten Erben verteilt wird. Ein reguläres deutsches Testament folgt der staatlichen Erbfolge, sofern nichts anderes verfügt wird.
Ja, Du kannst bis zu einem Drittel Deines Nachlasses muslimehelfen vermachen. Wir setzen solche Spenden ausschließlich für Projekte mit Sadaqa-Dscharija-Charakter ein – also fortdauernde Wohltaten mit langanhaltender Wirkung.
Testamentsspenden an muslimehelfen fließen ausschließlich in nachhaltige Projekte wie medizinische Versorgung, Bildungsförderung, wirtschaftliche Hilfe, erneuerbare Energien oder nachhaltige Nothilfe. So bleibt Dein Beitrag dauerhaft wirksam.
Du kannst z. B. folgende Formulierung verwenden:
„Ich vermache muslimehelfen e. V., Ludwigstraße 73 70195 Ludwigshafen, bis zu einem Drittel meines Nachlasses zur ausschließlichen Verwendung für Projekte im Sinne von Sadaqa Dscharija.“
Sprich diesen Wunsch bitte mit Deiner Anwältin oder deinem Anwalt ab, damit alles korrekt formuliert ist.
Nein, ein eigenhändiges Testament ist in Deutschland gültig, wenn es vollständig handschriftlich verfasst, datiert und unterschrieben ist. Für eine rechtssichere Umsetzung wird jedoch anwaltlicher Rat empfohlen.
Ja, das solltest Du sogar ausdrücklich tun. Wenn Du Vermögen außerhalb Deutschlands besitzt, kann es zusätzliche rechtliche Regelungen geben. Ein erfahrener Anwalt kann Dir helfen, das korrekt zu regeln.
Bei jeder größeren Veränderung: Heirat, Geburt, Scheidung, Todesfall in der Familie oder Vermögensänderung. Regelmäßige Überprüfungen sorgen dafür, dass Dein Testament immer aktuell und rechtskräftig bleibt.
Nein. muslimehelfen darf keine rechtliche Beratung geben. Wir empfehlen, einen Anwalt oder eine Anwältin zu konsultieren, die mit islamischem Erbrecht vertraut ist. Gerne geben wir Dir aber Infomaterial oder beantworten allgemeine Fragen zur Spendenverwendung.
Ja, muslimehelfen ist als gemeinnützig anerkannt. Vermächtnisse an uns sind in der Regel von der Erbschaftssteuer befreit. Dein Anwalt kann dies in Deinem Fall bestätigen.