Jeder Muslim bzw. jede Muslima, die ein Vermögen mindestens in der Höhe des Nisab besitzt, ist verpflichtet, am Ende eines Mondjahres 2,5 % des Vermögens als Zakat abzugeben. Der Nisab liegt bei 85 g Gold. Am 31.03.2021 war dies ein Gegenwert von 3.936,35 €. Da der Goldpreis schwankt, muss dieser tagesaktuell nachgeschlagen werden.
Die Zakat muss entrichtet werden auf Vermögen und Eigentum (wie z.B. ein Fahrzeug oder eine Wohnung), das nicht zur allgemeinen Lebensführung verwendet wird. Falls Schulden vorhanden sind, wird der Schuldenbetrag vom vorhandenen Vermögen abgezogen.
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Ein Vers im Koran beschreibt deutlich, wem Zakat zusteht: „Die Spenden sind ja für die Bedürftigen und die Armen und die dafür Tätigen und die, deren Herzen zusammengefügt werden und für die Unfreien und die Verschuldeten und auf dem Weg Allahs und den ,Sohn des Weges’, eine Pflicht von Allah, und Allah ist wissend, weise.“ (9:60)..
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